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Hauptseite > Über die Firma > ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFS ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFS Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend stellen wir Ihnen die Bedingungen des Verkaufs von Erzeugnissen und Dienstleistungen der Firma FAM – Technika Sp. z o.o. vor.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFS DER VON FAM – TECHNIKA ODLEWNICZA IN CHEŁMNO, UL. POLNA 8 , NACHFOLGEND FAM – TO GENANNT, ANGEBOTENEN ERZEUGNISSE UND DIENSTLEISTUNGEN:
1. Der Verkauf der Produkte und Dienstleistungen durch FAM - TO erfolgt nach Erhalt schriftlicher Bestellung vom KÄUFER.
2. Der KÄUFER soll:
1) die STANDARDPRODUKTE – mindestens 14 Tage im Voraus bestellen,
2) nicht standardgemäße PRODUKTE – mindestens 21 Tage im Voraus bestellen.
Kürzere Realisierungsfristen sind nur dann möglich, wenn FAM - TO die bestellte Ware auf Lager hat.
3. Mindestbestellungen für:
1) STANDARDPRODUKTE: Sammelverpackung z.B. Fensterklinken 25 St., Türklinken 25 St.
2) NICHTSTANDARDPRODUKTE: 500 St. Fensterklinken, 40 St. Türklinken.
4. Bei Abgabe der ersten Bestellung soll der KÄUFER folgende Angaben über seine Firma übersenden:
- aktueller Auszug aus dem Landesgerichtsregister oder Gewerberegister,
- Bescheinigung über die Erteilung der Steueridentifikationsnummer NIP,
- Bescheinigung über die statistische Nummer REGON,
- und danach einmal im Jahr und jeweils auf Anforderung von FAM - TO aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister.
5. Nach Erhalt schriftlicher Bestellung soll FAM - TO innerhalb von 3 Werktagen dem KÄUFER die Annahme der Bestellung zur Realisierung bestätigen. In der Bestätigung der Bestellungsannahme wird FAM - TO die Bedingungen ihrer Realisierung bestimmen. Wenn sie von den vom KÄUFER in der Bestellung bestimmten Bedingungen abweichen werden und der KÄUFER auf die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Bestätigung schriftlich nicht verzichtet, dann erfolgt der Verkauf gemäß den von FAM - TO in ihrer Bestätigung der Bestellung bestimmten Bedingungen.
6. FAM - TO behält sich vor, die bestellte Ware dem KÄUFER nicht auszugeben, wenn Zahlungsrückstände des KÄUFERS gegenüber FAM - TO entstehen.
7. Die Ware, für die der KÄUFER nicht gezahlt hat, bleibt Eigentum von FAM - TO.
8. Bei Zahlung nach Abholung der Ware soll die Zahlung gemäß den in der Rechnung bestimmten Bedingungen und Fristen erfolgen. Für nicht fristgemäße Zahlung für die Ware wird FAM - TO dem KÄUFER Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.
9. Die Quantitäts- und Qualitätsabnahme der Ware durch den KÄUFER sollen in folgenden Terminen erfolgen:
- Die Quantitätsabnahme – am Tag der Warenlieferung oder spätestens am Folgetag,
- Die Qualitätsabnahme der Ware – spätestens vor ihrer Verwendung zur eigenen Produktion des KÄUFERS und ihrem Weiterverkauf, aber spätestens 21 Tage ab Wareneinkaufsdatum.
- Wurden Mengenunstimmigkeiten zwischen der Warenmenge und der Rechnung oder Mängel der Ware festgestellt, hat der KÄUFER unverzüglich nach der Feststellung dieser Tatsache der FAM - TO e-mail: reklamacje@fam.com.pl schriftliche Reklamation mit Einkaufsdatum, Nr. der für die Ware ausgestellten Rechnung und näherer Beschreibung der Reklamationsgründe abzugeben.
- FAM - TO behält sich das Recht vor, die Begründetheit der Reklamation zu prüfen.
- Die von FAM – TO organisierten Transportdienstleistungen werden durch Partnerfirmen von außen erbracht.
- Alle Reklamationen wegen der Beschädigung der Ware während des von FAM - TO organisierten Transportes werden ausschließlich nach Erfüllung beider nachstehenden Bedingungen geprüft:
- Nach Erhalt der Kopie der Quittierung des Warenempfangs, auf der der Fahrer die Beschädigung der Ware während des Transportes bestätigte;
- Nach Erhalt detaillierter Schadensbeschreibung und der Fotos, die die Prüfung der Gründe der Schadensentstehung ermöglichen.
10. In anderen Angelegenheiten, die hier nicht geregelt wurden, finden die Vorschriften des Zivilgesetzbuches Anwendung.
11. Die Abgabe der Bestellung durch den KÄUFER an FAM - TO wird als Akzeptierung durch den KÄUFER dieser Bedingungen verstanden und diese Bedingungen werden für alle Geschäfte zwischen den Parteien gelten.
Erklärung:
a. STANDARDPRODUKTE;
Fensterklinken mit Dornlänge L10, L30, L32, L35, L37, L38,L40 und L45
b. STANDARDANSTRICHE;
RAL 9016, RAL 8019, RAL 9005, RAL 9010, K10
c. GALVANISCHE STANDARDÜBERZÜGE;
gemäß der im Katalog enthaltenen Farbschablone galvanischer Überzüge |